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VG Potsdam, 22.06.2020 - 14 L 365/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 15.01.1988 - 7 B 182.87
Gemeinderecht - Wasserversorgung - Rückübertragung - Verwaltungsakt - …
Auszug aus VG Potsdam, 22.06.2020 - 14 L 365/20
Dass sich eine behördliche Entscheidung nicht ausdrücklich zur Frage der Ermessensausübung äußert, schließt zwar nicht aus, dass sich die Behörde gleichwohl Gedanken zur Frage der Ermessensausübung gemacht hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 1988 - 7 B 182/87 -, juris Rn. 7). - VGH Bayern, 24.03.1999 - 10 CS 99.27
Auszug aus VG Potsdam, 22.06.2020 - 14 L 365/20
Das Fehlen oder die Mangelhaftigkeit einer Begründung ist einer heilenden Nachholung mit Blick auf den Schutzzweck der Vorschrift (Warnfunktion für die handelnde Behörde betreffend den rechtlichen Ausnahmecharakter der Vollziehbarkeit Anordnung) nicht zugänglich (vgl. nur Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. März 1999 - 10 CS 99.27 -, juris).
- VG Oldenburg, 28.09.2022 - 15 A 3633/19
Abstimmungsvereinbarung; Rahmenvorgabe
Die Kammer geht mit Blick auf den eindeutigen Wortlaut der Vorschrift entgegen der teilweise in der Literatur vertretenen Ansicht (vgl. Wilden-Beck/ Roosen, AbfR 2019, 294 (297); Gruneberg/ Hartwig, AbfR 2019, 2 (13)) davon aus, dass sich das von der Beklagten vorgesehene Mischsystem von Säcken und Tonnen nicht auf § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VerpackG stützen lässt (so auch VG Potsdam, Beschluss vom 22. Juni 2020 - 14 L 365/20 -, juris Rn. 26).Eine in diesem Fall allein denkbare Einteilung von Gebieten, deren Größe das Verpackungsgesetz nicht vorgibt und die demgemäß auch nur einzelne Straßenzüge oder sogar noch kleinteiligere Parzellierungen umfassen könnte, erscheint jedoch kaum praktikabel, zumal sie auch nachträgliche Änderungen in Bezug auf die Tonnengrößen faktisch ausschließen würde (vgl. zur Verwendung von Straßenlisten in der Rahmenvorgabe: VG Potsdam, Beschluss vom 22. Juni 2020 - 14 L 365/20 -, juris Rn. 26, und OVG D-Stadt-Bbg., Beschluss vom 7. September 2020 - OVG 11 S 62/20 -, juris Rn. 23 f.).
- VG Gelsenkirchen, 09.07.2020 - 14 K 1031/20
Außerbetriebsetzung, Kfz, Konkurs, Durchgriff, Geschäftsführer, Störer, Adressat, …
Der Kläger hat am 13. März 2020 Klage gegen die Ordnungsverfügungen der Beklagten vom 11. Februar 2020 und die Zwangsmittelfestsetzungen vom 21. Februar 2020 bezüglich der drei zuvor genannten Fahrzeuge erhoben Gleichzeitig hat er einen Antrag auf Wiederherstellung, bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage gestellt, der mit Beschluss vom 8. Juni 2020 - 14 L 365/20 - abgelehnt wurde.